Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

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Overview

Lobbying Costs

9,999€

Financial year: Jan 2016 - Dec 2016

Lobbyists (Full time equivalent)

1 Fte (1)

Lobbyists with EP accreditation

0

High-level Commission meetings

0

Lobbying Costs over the years

  • Info

    Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH   (DAkkS)

    EU Transparency Register

    781944122774-24 First registered on 22 Jul 2016

    Goals / Remit

    Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.

    Die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) ist der gesetzliche Auftrag der DAkkS.

    In rund 4.300 Akkreditierungsverfahren begutachtet, bestätigt und überwacht die DAkkS als unabhängige Einrichtung die fachliche Kompetenz dieser Stellen, deren Dienstleistungen in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft und des Handels benötigt werden. Das Spektrum der Kunden reicht von kleinen Laboratorien bis hin zu multinationalen Unternehmen.

    Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass diese Stellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.

    Die DAkkS akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen sowohl im hoheitlichen als auch im nicht hoheitlichen Bereich.

    Ihre hoheitliche Tätigkeit erbringt die DAkkS für alle Akkreditierungsverfahren innerhalb Deutschlands auf Basis des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG).

    In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) hoheitlich tätig, sofern sie durch diese Staaten dazu beauftragt wurde. Dies erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie den entsprechenden Regeln der internationalen Akkreditierungsorganisationen European co-operation for Accreditation (EA), International Accreditation Forum (IAF) und International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC).

    Als nicht hoheitlich werden dementsprechend alle Akkreditierungsverfahren der DAkkS bezeichnet, die sie außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA betreut.

    Main EU files targeted

    Relevante Europäische Rechtssetzung in den Bereichen Konformitätsbewertung und Akkreditierung sowie Marktüberwachung.

    Alle Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die „Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“.

    Address

    Head Office
    Spittelmarkt 10
    Berlin 10117
    GERMANY
  • People

    Total lobbyists declared

    1

    Employment timeLobbyists
    100%1

    Lobbyists (Full time equivalent)

    1

    Lobbyists with EP accreditation

    No lobbyists with EP accreditations

    Complementary Information

    None declared

    Person in charge of EU relations

    Mr Stephan Finke (Geschäftsführer)

    Person with legal responsibility

    Mr Stephan Finke (Geschäftsführer)

  • Categories

    Category

    II - In-house lobbyists and trade/business/professional associations

    Subcategory

    Companies & groups

  • Networking

    Affiliation

    http://www.european-accreditation.org/

    Member organisations

    None declared

  • Financial Data

    Closed financial year

    Jan 2016 - Dec 2016

    Lobbying costs for closed financial year

    9,999€

    Other financial info

    Finanzierung der DAkkS

    Hoheitliche Tätigkeit
    Die DAkkS ist durch ihre hoheitliche Tätigkeit in Deutschland und innerhalb des EWR nicht gewinnorientiert ausgerichtet und erhebt für ihre Dienstleistungen kostendeckende Gebühren und Auslagen.

    Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleKostV), die Auslagen richten sich nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG). Die Gebührensätze sind so bemessen, dass der gesamte mit den "individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" verbundene Personal‐ und Sachaufwand abgedeckt wird.

    Nicht hoheitliche Tätigkeit
    Die DAkkS darf auch Akkreditierungstätigkeiten außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausüben. Für diese nicht hoheitliche Tätigkeit stellt sie Rechnungen, deren Höhe sich nach der selbsterstellten Gebührenordnung für Auslandstätigkeiten der DAkkS bemisst.

  • EU Structures

    Groups (European Commission)

    None

    ACC

    None

    Groups (European Parliament)

    None

    Communication activities

    None

    Other activities

    Neuer europäischer Rechtsrahmen für Akkreditierungen
    Auf europäischer Ebene entschloss man sich im Jahr 2008 dazu, den Rechtsrahmen der Akkreditierung und die Marktüberwachung an die Erfordernisse des rasch wachsenden internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs anzupassen und das Akkreditierungswesen zu harmonisieren.

    Durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die „Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“ wurde erstmals ein einheitlicher und EU-weiter Rechtsrahmen für Akkreditierung entwickelt.

    Die Verordnung gilt für den freiwilligen Bereich der Konformitätsbewertung ebenso wie für die sensiblen Bereiche, in denen die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Vorgaben der EU-Verordnung an die nationalen Akkreditierungsstellen
    Den Mitgliedstaaten wurden klare und einheitliche Vorgaben für die Organisation und Durchführung der Akkreditierung gemacht. Die Verordnung umfasst im Kern folgende Aspekte:

    - Mitgliedstaaten müssen zum 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle einrichten.

    - Akkreditierung ist eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse und muss hoheitlich wahrgenommen werden.

    - Akkreditierungsstelle muss unabhängig von den zu begutachtenden Konformitätsbewertungsstellen sein

    - Gewährleistung von Kompetenz, Objektivität und Unparteilichkeit sowie die Sicherstellung der Vertraulichkeit

    - keine Gewinnorientierung

    - kein Wettbewerb mit anderen nationalen Akkreditierungsstellen, grenzüberschreitende Akkreditierung stark reglementiert

    - keine eigene Durchführung von Konformitätsbewertungen, keine kommerziellen Beratungsdienstleistungen


    EA koordiniert Akkreditierung in Europa

    Die Verordnung erkennt zudem die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) als koordinierende Organisation für Akkreditierung in Europa an. EA organisiert auch die geforderte gegenseitige und regelmäßige Beurteilung der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa untereinander („peer evaluation“).

  • Meetings

    Meetings

    None declared

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